Unsere Rechtsanwälte repräsentieren unsere Mandanten in Familienangelegenheiten (Heirat und Scheidungen). Wir entwerfen Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen. Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Vaterschaftsanerkennung sowie Fragen der Personensorge gehören zu dem Aufgabenbereich der Praxisgruppe Familienrecht
Erbrecht ist Teil des Tätigkeitsbereichs dieser Praxisgruppe. Wir betreuen Erben und vertreten bei Erbschaftskonflikten.
Unsere Anwälte unterstützen unsere Mandanten auch bei anderen Rechtsfragen im persönlichen Bereich (Unterbringung, Vorsorge etc.).